Asbest-, Abbruch -, Sanierungs – oder Instandhaltungsarbeit

Durch den Erwerb der Sachkunde gemäß Ziffer 2.7/Anlage 3 der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519 dürfen wir folgende Tätigkeiten ausführen.

Asbest, Abbruch, Sanierungs – oder Instandhaltungsarbeiten.

Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest.

Asbestprodukte Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte.

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit.

Verwendung von Asbest.

Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement.

Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, PSA.

Bauvorbereitende und organisatorische Maßnahmen.

Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte und abschließende Arbeiten.

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen.

Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Immissions-, Gewässerschutz).